Aktuelles aus unserer Praxis
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Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Ihre Tochter / Ihr Sohn benötigt vor dem Beginn eines Beschäftigungs-verhältnisses die Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
Die Kosten für diese Untersuchung (Anamneseerhebung; körperliche Untersuchung; Sehtest nah und fern, Hörtest; Urinuntersuchung, Gesundheitliche Beratung bezüglich der zukünftigen Berufstätigkeit.) und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand (10 Seiten) trägt gemäß § 32, 33 und 34 des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Land Baden-Württemberg. Für die Familie der/des Jugendlichen sollen dabei keine Kosten entstehen.
Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der keine Ärztin und kein Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch unserer Praxis weit höhere Kosten als das – 1976 (!) festgelegte – und seitdem nicht mehr angepasste Honorar. Das Land vergütet uns derzeit ca 6 Minuten Arbeitszeit.
Daher sind wir und unsere ärztlichen Kollegen bundesweit nicht mehr bereit, diese Untersuchung zu der derzeitigen Kostenerstattung des Landes BW durchzuführen.
Informieren Sie sich bei der Ärztekammer (www.aerztekammer-bw.de) oder Kassenärztlichen Vereinigung (www.kvbawue.de) oder direkt beim Sozialministerium (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de), ob dort entsprechende Praxen bekannt sind, die eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung anbieten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Vertretung Freitag Nachmittag
An den Folgenden Freitag-Nachmittagen werden wir in dringenden Fällen vertreten von:
Dr. Klingler
Theodor-Heuss-Platz 4
71364 Winnenden
Tel 07195/2510